Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter
(Fragen - Angebote - Terminvereinbarung - Beratung vor Ort)
Wir betreuen private und gewerbliche Kunden
in einem Radius von bis zu 150 Kilometern um Bürstadt.

Zertifizierter Fachbetrieb nach §19 WHG

Zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz

Wir sind qualifiziert nach § 62 WHG

 
Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihr Gussasphalt Projekt von einem WHG Fachbetrieb betreut wird, denn wir verfügen über die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 WHG und die erforderliche Sachkunde, um alle Anforderungen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erfüllen.

Als zertifizierter Fachbetrieb sind wir in der Lage, Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten fachgerecht entsprechend der Gesetzesvorschriften nach § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) umzusetzen. Dabei erfüllen wir alle Anforderungen, die an einen Fachbetrieb nach § 62 WHG gestellt werden. Entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist es nur Fachbetrieben nach WHG gestattet, bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten auszuführen. Dazu zählen Arbeiten wie das Errichten und Instandsetzen von Anlagen. Wir sind Experten für Flächenabdichtungssysteme.
 

Anforderungen an einen Fachbetrieb nach § 62 WHG

  • Fachgerechte Umsetzung der Gesetzesvorschriften nach § 62 WHG
  • Gütezeichen oder Überwachungsvertrag
  • Regelmäßige Überwachung durch Überwachungs- oder Gütegemeinschaft bzw. Überwachungsorganisation
  • Geschultes Personal für fachgerechte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten

Was besagt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)?

Das WHG enthält Bestimmungen zum Schutz und zur Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie Regelungen zum Ausbau von Gewässern und zur wasserwirtschaftlichen Planung.

Das WHG befasst sich mit allen Aspekten des Schutzes und der Nutzung von Gewässern, wie z. B. Wasserqualitätsnormen, Anforderungen an die Abwasserbehandlung und Grundwasserschutz. Die Verordnung regelt auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz und sieht den Ausbau von Gewässern vor.

 

Was bedeutet die Zertifizierung als Fachbetrieb nach §19 WHG?

 
Für Tätigkeiten, die unter § 62 WHG fallen, gelten besondere Anforderungen, die nur ein Fachbetrieb erfüllt. Ein Fachbetrieb nach WHG ist ein Unternehmen, das über die richtige Ausrüstung und das Personal verfügt, um diese Tätigkeiten gemäß den Anforderungen des § 62 WHG durchzuführen.
Fachbetriebe müssen außerdem das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft führen können oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überwachung beinhaltet.
 
Asphalt-Bau Brenner ist ein Fachbetrieb im Sinne des § 62 WHG und arbeitet fachgerecht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WHG.

Asphalt-Bau Brenner - WHG zertifiziertes Unternehmen

Asphalt-Bau Brenner ist ein Unternehmen, das sich auf den vielseitig anwendbaren Gussasphalt spezialisiert hat. Dieser Baustoff ist ideal für Anwendungen zur Abdichtung, als Wärmedämmung oder Trittschallschutz geeignet und kommt überall dort zum Einsatz, wo Dichtflächen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angelegt werden sollen, z. B. im Innenausbau, beim Straßenbau und straßenähnlichen Strukturen.

Schnelligkeit und Zuverlässigkeit prägen seit vielen Jahren unsere Geschäftsphilosophie in der Gussasphaltverarbeitung. Wir sorgen dafür, dass jeder Kunde seinen Auftrag pünktlich und genau so bekommt, wie er ihn braucht. Wie vielseitig dieses natürliche Material tatsächlich ist, überrascht viele Kunden auf den ersten Blick. Überzeugen auch Sie sich von Gussasphalt als Baustoff für unterschiedlichste Bauprojekte.

Wir beraten Sie gerne – persönlich und vor Ort

Wir beraten Sie von Anfang an umfassend zu Ihrem Bauvorhaben. Dabei geben wir unser Angebot nicht nur nach einem kurzen Telefonat ab, sondern machen uns bei Ihnen vor Ort ein umfassendes Bild von den Gegebenheiten. Unserer Meinung nach kann man nur so ein seriöses Angebot unter zuverlässiger Einhaltung von Terminen und Kosten abgeben. Verzichten Sie nicht auf unsere Expertise und die Beratungsleistungen unserer Fachleute, die seit vielen Jahren erfolgreich für unser Unternehmen tätig sind. Kein Auftrag ist uns zu klein, denn wir führen selbstverständlich auch Reparaturen und Abdichtungsarbeiten mit Gussasphalt durch, ohne die branchenüblichen Mindestanforderungen für Flächengrößen anzusetzen. Qualität und Zuverlässigkeit ist uns bei privaten Kleinaufträgen ebenso wichtig wie bei einem Großauftrag zur Anlage von Gussasphalt-Industrieböden. Unsere fachliche Kompetenz und Leistungsfähigkeit stellen wir in den Dienst unserer Kunden. Ob Industrieestrich oder Gussasphalt-Estrich für den Heimbedarf: Bei uns finden Sie die richtige Lösung für Ihr Projekt. Kontaktieren Sie uns einfach – bei uns gibt es keine langen Wartezeiten, denn wir können Aufträge auch kurzfristig bearbeiten. Wir halten immer unsere Termine ein!
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